Der Kongress entschied gestern nach einer langen Sitzung mit 111 zu 14 Stimmen, dass Manuel Zelaya auch nicht übergangsweise mehr ins Präsidentenamt zurückkehren darf.
Man kann diese Entscheidung als undiplomatisch kritisieren, vielleicht erschwert sie auch die Anerkennung des neu gewählten Präsidenten Lobo. Man darf aber auch nicht außer Acht lassen, dass sich diese Entscheidung im Rahmen des Guaymuras-Abkommens bewegt.
Diese Vereinbarung sieht unmißverständlich vor, dass nach einer Einlassung des obersten Gerichtshofs der honduranische Kongress über die Wiederseinsetzung Zelayas in sein Amt entscheiden werde.
Nun hat der Kongress entschieden, und die internationale Gemeinschaft sollte diese Entscheidung akzeptieren.
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