Montag, 6. Juli 2009

Noch ein Erklärungsversuch

Man stelle sich folgendes Szenario vor:

Der deutsche Bundeskanzler, also in diesem Falle Frau Merkel, möchte eine neue Verfassung. Sie beschließt, das Volk zu befragen, ob eine Verfassungsgebende Versammlung einberufen werden soll. Wie die neue Verfassung aussehen soll und warum das Grundgesetz nun seine Schuldigkeit getan hat, gibt sie keine detaillierte Auskunft. Der Bundestag hält die Volksbefragung mit großer Mehrheit für unzulässig, auch ihre Partei stellt sich mit großer Mehrheit gegen sie. Das Parlament verweist auf Art. 29 GG, nach dem eine direkte Beteiligung des Volkes auf Bundesebene nur im Falle der Neuordnung der Bundesländer zulässig ist. Zudem müsse eine so wichtige Entscheidung wie die der Schaffung einer neuen Verfassung mit Sicherheit vom Bundestag getroffen werden.
Frau Merkel läßt sich nicht beirren und beginnt mit den Vorbereitungen. Der Bundestag strengt ein Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht an, um die Maßnahmen zu stoppen. Das oberste Gericht gibt der Klage statt und untersagt die geplante Volksbefragung.
Die Bundeskanzlerin ignoriert sowohl den Beschluss des Bundestages als auch das Urteil mit dem Argument, diese Verfassungsorgane hätten ihr gar nichts zu sagen, sie sei nur ihrem Volk verantwortlich.

Der Bundestag würde nun im Rahmen eines konstruktiven Mißtrauensvotums gemäß Art. 67 GG einen neuen Kanzler wählen und so die Krise beenden.

So ähnlich ist es in Honduras passiert. Als Präsidialdemokratie hat der Staatspräsident dort zwar mehr Kompetenzen als der Bundeskanzler in Deutschland. Allerdings ist auch er an die Verfassung und die Gesetze gebunden. Und das hat er nicht getan.
Der honduranische Kongress hat im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gehandelt. Mit großer Mehrheit hat das Parlament seinen Präsidenten abgesetzt. Und die große Mehrheit des Volkes steht hinter seinem Parlament und dem Übergangspräsidenten.

Woher kommt eigentlich die Ignoranz der Weltgemeinschaft und der Medien?

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